Mietrecht
Das Mietrecht soll einerseits dem Eigentümer Rechte einräumen die Verwertbarkeit seines Eigentums sicher zu stellen und andererseits dem Mieter eine gute Position verschaffen seine Rechte gegenüber dem Eigentümer durchsetzen zu können.
Zwar sind die wesentlichen Bestimmungen des Mietrechts bereits ausführlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, gerade in diesem Bereich hat sich aber zu vielen Detailfragen durch viele, gerade in letzter Zeit ergangene, Urteile ein Richterrecht entwickelt. Für die Beratung in diesem Bereich ist es deshalb unerlässlich sich ständig über die aktuelle Rechtsprechung zu informieren um so die Beteiligten an einem Rechtsstreit erfolgreich vertreten zu können.
Bei Fragen zum Bereich des Mietrechts kontaktieren Sie mich telefonisch, per Fax oder Email.
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